Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter: SBV Immobilienvermietungs GmbH, Blumauerstraße 200A, 2601 Sollenau („Vermieter“).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle über mietwerkstatt200.at gebuchten Leistungen (stundenweise Vermietung von Werkstattplätzen und Hebebühnen).
2. Buchung & Preise
Mit Abschluss der Buchung kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande. Alle Preise verstehen sich inkl. 20 % USt. Die Mindestbuchung beträgt 3 zusammenhängende Stunden (VIP ausgenommen). Die Zahlung erfolgt online über Stripe.
3. Stornierung
Bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin ist eine kostenlose Stornierung mit voller Rückerstattung möglich. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
4. VIP-Mitgliedschaft
Die VIP-Mitgliedschaft kostet 360 € pro Monat (inkl. USt.) und ermöglicht Buchungen ohne Stundenkosten. Zusatzgeräte sind gesondert kostenpflichtig. Die Mitgliedschaft ist ein Dauerschuldverhältnis (Abo), verlängert sich automatisch monatlich und ist jederzeit zum jeweiligen Laufzeitende kündbar. Zum gesetzlichen Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss im Fernabsatz siehe unsere Widerrufsbelehrung.
4.1 Kaution. Voraussetzung für die VIP-Mitgliedschaft ist die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 1.200 €. Die Kaution ist vor Beginn der Mitgliedschaft zu leisten – wahlweise online über Stripe oder bar bzw. per Karte im Büro des Vermieters. Die Mitgliedschaft wird erst nach vollständigem Eingang der Kaution aktiviert. Die Kaution ist kein Entgelt; sie wird nicht auf den monatlichen Mitgliedsbeitrag angerechnet.
4.2 Verwendung & Rückzahlung. Die Kaution dient der Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus der Mitgliedschaft, insbesondere für vom Mieter verursachte Schäden an Einrichtung, Geräten, Gebäude oder fremdem Eigentum, für offene Entgelte sowie für Reinigungs- oder Entsorgungskosten infolge unsachgemäßer Nutzung. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution bis zur jeweiligen Anspruchshöhe (höchstens 1.200 €) einzubehalten oder das hinterlegte Zahlungsmittel entsprechend zu belasten. Der Nachweis eines Schadens kann durch jedes geeignete Beweismittel erfolgen – etwa durch Lichtbilder, Videoaufzeichnung, ein vor Ort erstelltes Schadensprotokoll, Zeugen oder ein Sachverständigengutachten; eine Videoaufzeichnung ist nicht zwingend erforderlich. Der Mieter wird über jede Einbehaltung oder Belastung samt Grund informiert. Die (Rest-)Kaution wird nach Beendigung der Mitgliedschaft und Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand binnen 14 Tagen rückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche, die die Höhe der Kaution übersteigen, bleiben unberührt.
5. Stellplatz-Miete
Stellplätze werden als Einmalmiete vermietet: tageweise (1 Tag) 2,50 €, wochenweise (7 Tage) 15,00 €, monatsweise (30 Tage) 48,00 € (jeweils inkl. USt.). Die Miete endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums; eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Buchung sind das Kfz-Kennzeichen – bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen eine Ersatzkennung (z. B. Nummer der Begutachtungsplakette oder eine Fahrzeugbeschreibung) – sowie ein bis vier Fotos des abzustellenden Fahrzeugs anzugeben. Der Stellplatz dient ausschließlich dem Abstellen des angegebenen, fahrbereiten und ordnungsgemäß angemeldeten Fahrzeugs. Fahrzeuge, die ohne gültige Stellplatz-Buchung abgestellt werden, werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.
6. Geschenkgutscheine
Über die Website können Wertgutscheine erworben werden. Ein Gutschein verkörpert einen Geldbetrag, der auf Buchungen angerechnet werden kann; er ist nicht auf einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Leistung festgelegt. Die Einlösung erfolgt durch Eingabe des Gutscheincodes beim Bezahlen. Gutscheine werden nicht bar ausbezahlt. Zum 14-tägigen Rücktrittsrecht beim Online-Kauf eines Gutscheins durch Verbraucher siehe unsere Widerrufsbelehrung.
7. Nutzung, Sicherheit & Haftung
Der Mieter arbeitet eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr am eigenen Fahrzeug. Geräte und Hebebühnen sind bestimmungsgemäß, entsprechend Einweisung und Sicherheitsvorgaben zu bedienen. Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden an Einrichtung, Geräten und Dritten.
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung gilt nur insoweit, als dies nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gegenüber Verbrauchern zulässig ist; zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
7.1 Mitgebrachte Gegenstände. Werkzeug, Ersatzteile und sonstige Gegenstände bringt der Mieter auf eigene Gefahr mit und verwahrt sie selbst. Die Werkstatt ist kein bewachter Verwahrungsort; eine gesonderte Obhuts- oder Verwahrungspflicht des Vermieters für mitgebrachte Sachen wird nicht übernommen. Der Mieter ist verpflichtet, alle mitgebrachten Gegenstände bis zum Ende der gebuchten Zeit wieder mitzunehmen. Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände gelten die Haftungsgrundsätze nach Punkt 7 – insbesondere haftet der Vermieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie die Bestimmungen des KSchG bleiben unberührt.
7.2 Zurückgelassene Gegenstände. Vergisst der Mieter Gegenstände, verständigt der Vermieter ihn über die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten, sofern eine Zuordnung möglich ist. Zurückgelassene Gegenstände werden ab dem Ende der Buchung vier Wochen aufbewahrt und können innerhalb dieser Frist zu den Bürozeiten abgeholt werden. Nach Ablauf der Frist ist der Vermieter berechtigt, die Gegenstände nach vorheriger Ankündigung zu verwerten oder zu entsorgen. Verderbliche, gefährliche oder offensichtlich wertlose Sachen (z. B. Altöl, Betriebsstoffe, Abfälle) dürfen sofort auf Kosten des Mieters entsorgt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über Fundsachen bleiben unberührt.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen; für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen einen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG (grundsätzlich der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Beschäftigungsort des Verbrauchers); eine für den Verbraucher nachteilige Gerichtsstandvereinbarung wird nicht getroffen.